A. Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

A.Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: „AGB“) gelten für die Bestellung und den Erwerb von Spendersamenproben (auch Pailletten oder Straws genannt) und/oder Leistungen, die im Zusammenhang stehen mit der Bestellung und/oder dem Erwerb von Spendersamenproben von der Cryostore Deutschland GmbH, D- 45127 Essen, Akazienallee 8-10 (Registergericht Essen: HRB Nr. 16921), Email: verwaltung@cryostore.de (kurz: „Cryostore“).
 
§1 Geltungsbereich und wichtige Hinweise
(1) Für Bestellungen bei Cryostore gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB, welche von Ihnen im Rahmen ihrer Bestellung zu akzeptieren sind. Abweichende Geschäftsbedingungen werden von Cryostore nicht akzeptiert.
(2) Bestellungen sind nur möglich und zulässig, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bestellung volljährig sind.
(3) Es ist wichtig, dass Sie die AGB sorgfältig durchlesen, bevor Sie den Spendersamen bestellen.Die AGB enthalten wichtige Informationen zum Bestellvorgang, über die Spendersamenqualität, die Verwendung und den Verbleib der Spendersamenproben.
(4) Bitte beachten Sie: Spendersamenproben dürfen aufgrund gesetzlicher Regelung nur an Einrichtungen medizinischer Versorgung (kurz: EMV, allgemein bekannt als Arztpraxis) gesandt werden. Der Versand an ihre Privatadresse ist nicht möglich. Vor einer Behandlung mit Spendersamen sollten Sie alle gesetzlichen und medizinisch notwendigen Formalitäten in Ihrem Behandlungszentrum erledigt haben. Insbesondere müssen die Anforderungen des Samenspenderregistergesetzes (SaRegG) und des Gewebegesetzes erfüllt sein.
§2 Vertragsschluss
(1) Sie können Spendersamen per Email (verwaltung@cryostore.de) oder per Fax (0201 29429 45) bestellen.
(2) Änderungen und Ergänzungen zur Bestellung oder Vereinbarungen zum Versandtermin können Sie auch telefonisch tätigen (+49 201 29429 34).
(3) Nach Eingang Ihrer Bestellung (nach Auswahl eines geeigneten Spenders) werden Ihre Angaben in unsere Datenbank übernommen und Sie bekommen eine Rechnung mit den Angaben zum ausgewählten Spender. Mit der Bezahlung der Rechnung kommt der Vertrag zustande.
§3 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist der Erwerb von Spendersamen aus unserem Bestand zur Überlassung an eine EMV mit dem Ziel einer Schwangerschaft bei der bestellenden Kundin herbeizuführen. Der Spendersamen hat dabei die in diesen AGB festgelegte Mindestqualität. Der Spendersamen darf nur durch die Person bestellt werden, bei der später die Behandlung durch die EMV vorgenommen wird.
(2) Die Auswahl eines geeigneten Spenders („matching“) wird von Ihnen gemeinsam mit unseren Ärzten und nach Rücksprache mit Ihrem Behandlungsarzt vorgenommen. Es werden Ihnen im Verlauf des "matching" mehrere Spender vorgeschlagen mit dem Hauptaugenmerk auf die im Erhebungsbogen dokumentierten gewünschten Merkmalen (u.a. Größe, Herkunft, Blutgruppe und anderen möglichen medizinischen Merkmalen). Darüber hinaus überprüft und versichert der Arzt die Freigabe des Spendersamens.
(3) Nach dem „matching“ erhalten Sie eine Rechnung mit Angaben zum ausgewählten Spender. Wenn Sie mit der Auswahl einverstanden sind, bezahlen Sie die Rechnung. Andernfalls kontaktieren Sie uns, um weitere Vorschläge zur Spenderauswahl zu erhalten.
(4) Der Spendersamen von Cryostore darf ausschließlich im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung in einer EMV zur Erzielung einer Schwangerschaft verwendet werden. Hierbei sind die aktuellen gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und Regelungen im Zusammenhang mit der reproduktionsmedizinischen Behandlung von der EMV einzuhalten.
(5) Für Sie als Patientin, die Ihren Kinderwunsch mit Hilfe des Spendersamens erfüllen will, ist insbesondere die im Samenspenderregistergesetz (SaRegG) festgelegte Meldungspflicht der Geburt Ihres Kindes an den Sie behandelnden Arzt von besonderer Bedeutung. Diese Angaben zur Geburt Ihres Kindes werden von Ihrem Arzt gemäß SaRegG weitergemeldet an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Ebenso meldet Cryostore auf Anfrage von BfArM die persönlichen Angaben des Spenders an das BfArM. Das von BfArM geführte Zentralregister für Spendersamenbehandlungen sichert so das Recht Ihres Kindes auf Kenntnis seiner (genetischen) Abstammung.
(6) Der Spendersamen, den Sie bei Cryostore erwerben, geht nach der Bezahlung in Ihr Eigentum über.
(7) Der Spendersamen ist ausschließlich für Sie und Ihre Kinderwunschbehandlung bestimmt. Der Spendersamen darf an andere EMVs weitergegeben werden, sofern diese Weitergabe dem Zweck dient, die Kinderwunschbehandlung bei Ihnen fortzusetzen. Der Spendersamen darf nicht verschenkt oder veräußert werden.
(8) Ein Erfolg durch die Behandlung mit dem erworbenen Spendersamen eine Schwangerschaft herbeizuführen wird durch Cryostore nicht garantiert. Garantiert werden insoweit nur die in diesen AGB als verbindlich niedergelegten, medizinisch nachweisbaren, Eigenschaften des Spendersamens.
 
§4 Spender und Spendersamen
(1) Cryostore ist eine zugelassene Gewebeeinrichtung und besitzt die Erlaubnis nach § 20c AMG. Cryostore ist auf der EU Coding Platform als Tissue Establishment unter DE007084 gelistet.
(2) Spendersamen von Cryostore stammt von Samenspendern, die nach den aktuellen gesetzlichenVorschriften (u.a. Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen(Gewebegesetz) und Samenspenderregistergesetz (SaRegG)) von einem Arzt befragt, aufgeklart, untersucht (TPG-GewV) und zur Samenspende freigegeben wurden. Die Gewinnung des Samens findet in der Entnahmeeinrichtung Novum statt (EU Coding Platform Tissue Establishment DE007098). Zusätzlich zu den gesetzlichen Untersuchungen, die insbesondere die Infektionskrankheiten wie HIV und Hepatitis betreffen, werden die Chromosomen der Spender auf Anzahl und Struktur und auf CFTR-Mutationen untersucht, die im Zusammenhang mit der
Mukoviszidose- Erkrankung stehen. Auf Anfrage sind weitere genetische Untersuchungen möglich. Dafür ist eine gesonderte Vereinbarung notwendig. Die Kosten für diese Untersuchungen trägt der Besteller.
(3) Die Einordnung der Spender erfolgt nach körperlichen Merkmalen wie Blutgruppe, Größe, Haar- und Augenfarbe und ethnische Zugehörigkeit. Weitere Angaben betreffen die Ausbildung, den Beruf und Interessen. Cryostore achtet darauf, dass die Spender einen unauffälligen familiären und medizinischen Hintergrund haben und normal sozialisiert sind. Cryostore weist darauf hin, dass die Vererbung von körperlichen Merkmalen und besonders der sogenannten „soft skills“ wie Interessen/Kompetenzen oder Intelligenz keinem gradlinigen Schema folgt und wesentlich von nicht genetischen Faktoren (wie z.B. Epigenetik, soziales Umfeld) bestimmt wird. Deshalb wird eine Auswahl von Spendern nach diesen Kriterien bei Cryostore nicht routinemäßig praktiziert.
(4) Die Auswahl des Spenders ist ein besonders wichtiger Schritt in der Kinderwunschbehandlung mit Spendersamen und sollte nicht ohne ärztlicher Beratung erfolgen. Die Entscheidung für einen Spender beeinflusst wesentlich Ihr Leben und das Ihres Kindes. Das Angebot von Cryostore, das im Verlauf des "matching" Ihnen verschiedene Spender mit einigen ihrer Eigenschaften präsentiert, dient ausschließlich dazu, einen ersten Eindruck von der Person zu erhalten. Es ersetzt nicht die Notwendigkeit, die Auswahl mit Hilfe Ihres Arztes oder im Rahmen einer psychologischen Beratung zu besprechen.
(5) Viele von Cryostore zur Verfügung gestellte Angaben über den Spender, die nicht medizinisch nachweisbar sind, basieren auf der Selbstauskunft des Spenders. Die Informationen über den Spender sind nach bestem Wissen erhoben. Cryostore übernimmt insoweit jedoch keine Gewähr und haftet nicht für falsche oder ungenaue Informationen.
(6) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Samenspender von einer Samenbank nicht als Vater festgestellt werden kann (§ 1600d Absatz 4 BGB).
(7) Weiter wird darauf hingewiesen, dass Personen, die durch heterologe Verwendung von Samen bei einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden sind, das Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung haben (§ 10 Abs. 1 S. 1 SaRegG). Das bedeutet, dass Ihr Kind das Recht hat, zu erfahren, wer der Spender war, dessen Samen zu seiner Zeugung geführt hat. Der Auskunftsanspruch besteht unabhängig von einer Auskunftserteilung für die Dauer der Speicherung der Daten des Spenders fort.
(8) Die Samenspenderproben werden gemäß gesetzlicher Vorschriften untersucht, insbesondere wie sie in der TPG-Gewebeverordnung (TPG-GewV) und der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) formuliert sind, aufbereitet und ärztlich freigegeben. Die Bestimmung der Konzentration, Morphologie und Motilität der Samenzellen vor und nach der Kryokonservierung erfolgt gemäß der Normen der Weltgesundheitsorganisation (WHO-Laborhandbuch). Die ermittelten Werte können aufgrund methodischer und menschlicher Faktoren um bis zu 20% differieren.
(9) Die Qualität der Spendersamenproben, insbesondere die Anzahl beweglicher Spermien in der Probe, wird im Versandprotokoll, dokumentiert. Cryostore garantiert eine Mindestqualität von 2 Millionen beweglicher Spermien pro Probe. Hierbei gelten ausschließlich die Angaben von Cryostore. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass die Chancen für eine erfolgreiche Insemination bei einer Anzahl von 3-5 Millionen beweglicher Spermien optimal sind.
(10) Der Spendersamen ist in Pailletten (Straws) portioniert. Das Volumen beträgt 0,3 ml, wenn nicht anders angegeben. Der Spendersamen ist mit spezieller Gefrierlösung versetzt, die für die Kryokonservierung notwendig ist. Die Pailletten werden im flüssigen Stickstoff (LN2) bzw. in der Gasphase von LN2 bei ca. -190°C aufbewahrt. Die Haltbarkeit der Proben unter diesen Bedingungen ist auf Jahrzehnte gesichert. Jede Paillette ist mit einem Etikett versehen und enthält folgende Angaben: Spender ID, Datum des Einfrierens und den Einheitlichen Europäischen Code (SEC), der zusätzlich Auskunft über die Samenbank, die Spender ID und Art des eingefrorenen Materials gibt.
 
§5 Bestellung, Bezahlung und Versand
(1) Die zu zahlende Summe ist mit Abschluss der Auswahl und Erstellung der Rechnung sofort fällig und ist unverzüglich ohne Abzug zu zahlen. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste von Cryostore bzw. die Angaben zu den angebotenen Proben auf der Website. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich sonstiger Preisbestandteile (Versandkosten, Lagerungsgebühr).
(2) Die Zahlung ist per Überweisung zu tätigen. Barzahlung wird in dringenden Ausnahmefällen akzeptiert.
(3) Nach Bezahlung können Sie die Spendersamenproben 30 Tage bei Cryostore kostenlos lagern. Danach wird eine Gebühr gemäß aktuell gültiger Preisleiste fällig. Die Preise gelten mit Akzeptanz der AGB als vereinbart. Die Abrechnung erfolgt im Rechnungswege.
(4) Der Versand von Spendersamenproben erfolgt erst nach Zahlungseingang. Cryostore versendet die Spendersamenproben zu einem mit Ihnen und/oder mit der von Ihnen benannten EMV abgesprochenen Termin, frühestens jedoch 10 Tage nach Zahlungseingang an die von Ihnen benannte EMV.
(5) Cryostore hat bereits geschlossen bzw. schließt einen Verantwortungsabgrenzungsvertrag(VAV) mit dem von Ihnen benannten EMV, in dem der Versand und der Empfang der Spendersamenproben geregelt sind.
(6) Cryostore behält sich vor, die von Ihnen bei der Bestellung benannte EMV zu überprüfen, ob ein Versand aus gesetzlichen oder logistischen Erwägungen möglich ist oder abgelehnt werden muss. Insbesondere bei ausländischen EMVs kann eine Prüfung notwendig sein.
(7) Ein Versand an Privatpersonen ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
(8) Der Versand erfolgt nach Auswahl von Cryostore mit einem vertraglich gebundenen Transportdienst (z.B. DHL, TNT…) und wird gemäß gültiger Preisliste gesondert berechnet. Die Transportdauer innerhalb Deutschlands beläuft sich gewöhnlich auf 24 Stunden.
(9) Der Versandbehälter wird von Cryostore mit LN2 gekühlt und ausreichend mit LN2 befüllt. Es handelt sich um ein vakuumisoliertes Gefäß, das eine Standzeit von vier bis fünf Tagen bei unter -160°C garantiert. Nach dem Versand wird der Behälter im Auftrag und auf Kosten von Cryostore zurückgeholt.
(11) Eine Abholung der Spendersamen durch Sie bzw. eine von ihnen bevollmächtigte Person(persönliche Abholung) ist nur in Ausnahmefällen möglich und erfordert eine gesonderte Vereinbarung. Es muss sichergestellt sein, dass eine Rückmeldung über die Ankunft der Spendersamenproben in der von Ihnen benannten EMV von der EMV selbst an Cryostore erfolgt. Wenn Sie eine persönliche Abholung wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, um die Einzelheiten der persönlichen Abholung festzulegen.
(12) Jedem Versand ist ein vom zuständigen Labormitarbeiter und dem für die Freigabe verantwortlichen Arzt unterschriebenes Versandprotokoll beigelegt mit den Angaben zur Spendersamenqualität, den gesetzlich vorgeschriebenen Freigaben, einer Anleitung zum Umgang mit LN2 und Hinweisen zum Auftauen der Spendersamenproben. Jeder Versandbehälter wird mit einem Siegel verschlossen, das von dem empfangenden EMV zu kontrollieren und zu dokumentieren ist (diese Pflicht ergibt sich aus dem mit dem EMV geschlossenen VAV). Die Verletzung des Siegels muss Cryostore unverzüglich gemeldet werden. Eine Verwendung betroffener Proben wird nicht empfohlen.
(13) Cryostore weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bestellung von Spendersamen rechtzeitig noch vor Beginn der Behandlung erfolgen sollte, damit im Falle einer fehlerhaften Spendersamenprobe, diese noch rechtzeitig vor der Behandlung von Cryostore ersetzt werden kann.
 
§6 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Spendersamenproben in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Dienstleistungsvertrages (z.B. Lagerung/ Reservierung) beginnt die Frist mit dem Datum des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
 
Cryostore Deutschland GmbH
Akazienallee 8-10
45127 Essen
Telefon: +49 201 29429 34
Fax: +49 201 29429 45
E-Mail: verwaltung@cryostore.de
 
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, die Bestellung zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
 
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
–An:
Cryostore Deutschland GmbH
Akazienallee 8-10
45127 Essen
Telefon +49 201 29429 34
Fax +49 201 29429 45
E-Mail verwaltung@cryostore.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Erwerb / Reservierung der folgenden Spendersamenproben(*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum _____
(*) Unzutreffendes streichen.
 
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir das selbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Spendersamenproben wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Proben zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Proben unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Proben vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Proben. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Proben nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Proben nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
 
Ausschluss des Widerrufsrechts
Gem. § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB besteht das Widerrufsrecht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
  • Verträge zur Lieferung von Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
  • Hinweis: Das Widerrufsrecht ist damit in den Fällen ausgeschlossen, in denen die Versiegelung des durch LN2 gekühlten Behältnisses entfernt oder beschädigt wurde.
  • Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
Hinweis: Aus diesem Grund können wir grundsätzlich auch nach Übersendung des Spendersamens an die EMV keinen Widerruf mehr akzeptieren, behalten uns aber eine Prüfung im Einzelfall vor.
 
Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
Hinweis: Bitte beachten Sie aber bei Reservierungen, dass abweichend von dieser gesetzlichen Regelung unsere Rückzahlungsmodalitäten gemäß § 7 gelten.
 
§7 Reservierung und Lagerung von Spendersamen
(1) Eine Reservierung von Spendersamenproben ist jederzeit möglich. Es gelten die Konditionen der gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Für reservierte und gekaufte Spendersamenproben (max. 6 Pailletten) fällt pro 12 Monate (Lagerjahr) eine Lagerungsgebühr gemäß der aktuell gültigen Preisliste an.
(3) Eine Reservierung und die Lagerung bereits erworbener Spendersamenproben ist für höchstens 5 Jahre möglich. Eine weitergehende Lagerung und Reservierung ist auf Anfrage nur in Ausnahmefällen möglich. Die über 5 Jahre hinausgehende Lagerung und Reservierung bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
(4) Die Reservierung und Lagerung gilt als vereinbart mit der Bezahlung der Rechnung.
(5) Eine Kündigung der Lagerung oder Reservierung ist jederzeit und formlos zum Ende eines jeden Lagerjahres möglich. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits abgerechneten Lagerungsgebühr besteht nicht. Wird die Lagerungs- bzw. Reservierungsgebühr nicht innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung bezahlt, beendet Cryostore die Lagerung bzw. Reservierung.
(6) Nach Stornierung ohne Nutzung gehen die Spendersamenproben in den Bestand von Cryostore zurück. Bereits erworbene aber nicht versandte Proben können nach der Stornierung entweder an eine von Ihnen benannte EMV versendet, ausschließlich zum Zwecke Ihrer Kinderwunschbehandlung, durch Cryostore vernichtet oder ggf. von Cryostore zurück erworben werden. Bereits versandte Proben können nicht mehr zurück bei Cryostore eingelagert werden, da ihre Identität und Unversehrtheit nicht mehr gewährleistet werden kann (s. auch §38 Satz 4 AMWHV).
 
§8 Mitwirkungspflichten
(1) Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben im Erhebungsbogen obliegt ausschließlich Ihnen, dem/der Besteller*In.
(2) Die Kontaktaufnahme durch Cryostore erfolgt immer an die letzte bekannte Adresse. Adressenänderungen sind unverzüglich Cryostore mitzuteilen. Ist eine Kontaktaufnahme durch Cryostore nicht möglich, ist Cryostore berechtigt, die Reservierung bzw. die Lagerung im Einklang mit der für den Kunden geltenden Kündigungsmöglichkeit gemäß diesen AGB einseitig zu beenden.
(3) Sollten Sie Abweichungen oder unerwünschte Ereignisse im Zusammenhang mit dem Transport oder dem Auftauen der Proben, die die Qualität der Proben beeinträchtigen könnten, feststellen, melden Sie unverzüglich den Vorgang Cryostore. Eine Untersuchung des Vorfalls wird ergeben, inwieweit ein Ersatz durch Cryostore möglich wird.
(4) Im Rahmen der Qualitätssicherung verpflichten Sie sich, Cryostore jeden Zwischenfall im Zusammenhang mit der Verwendung des Spendersamens mitzuteilen. Dazu zählen auch mögliche Störungen der Schwangerschaft wie eine Fehlgeburt oder genetische Erkrankungen des Kindes. Das Nichtzustandekommen einer Schwangerschaft zählt nicht dazu.
(5) Um die Anzahl der Kinder pro Spender begrenzt zu halten, verpflichten Sie sich zur Meldung der Geburt Ihres Kindes an Cryostore.
(6) Sie erklären sich damit einverstanden, dass Cryostore bei Zwischenfällen, die im Zusammenhang mit der Verwendung Ihrer Spendersamenproben von Ihnen oder von Ihrem behandelnden Arzt, respektive EMV an Cryostore gemeldet werden , mit Ihnen und/oder mit dem behandelnden Arzt, respektive mit dem EMV Kontakt aufnimmt, um den Sachverhalt zu klären.
(7) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Gendiagnostikgesetzes – GenDG, insbesondere § 11 GenDG (Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen). Sie verpflichten sich nach ärztlicher Aufklärung in Ihrem Behandlungszentrum, eine Einwilligung zu unterschreiben, in der Sie ausdrücklich erklären, ob Sie bei Bekanntwerden eines genetischen Befundes, der im Zusammenhang mit der von Ihnen bestellten bzw. verwendeten Samenprobe erhoben wurde (z.B. es stellt sich heraus, dass der Samenspender Anlageträger für eine seltene genetischen Erkrankung ist) eine Kontaktaufnahme durch Cryostore wünschen oder eine Kontaktaufnahme ablehnen.
 
§9 Haftung, Unerwünschte Ereignisse
(1) Cryostore übernimmt keine Haftung für Zwischenfälle, die bei dem die Spendersamenprobenempfangenden EMV entstehen.
(2) Cryostore haftet nicht bei der Abwicklung möglicherweise erforderlicher Zollformalitäten.
(3) Sollte sich die Lieferung der Spendersamenproben erheblich verzögern, und dies auf Umstände zurückzuführen sein, die im Verantwortungsbereich von Cryostore liegen, so steht Ihnen frei, die Bestellung zu stornieren. Ihre Zahlungen werden erstattet. Eine Haftung für weitere Folgen, wie z.B. das Nichtzustandekommen einer Kinderwunschbehandlung wird ausdrücklich von Cryostore abgelehnt.
(4) Cryostore haftet nicht für Umstände, die während der Lagerungsdauer aufgrund unvorhergesehener Ereignisse (höhere Gewalt) auftreten und ggf. den gelagerten Spendersamen betreffen. Zu diesen Ereignissen gehören alle betriebsfremden, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführten Ereignisse, die nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar sind, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet
oder unschädlich gemacht werden können und auch nicht wegen ihrer Häufigkeit von Cryostore in Kauf zu nehmen sind.
(5) Cryostore lehnt jede Haftung und Verantwortung ab, für Hoffnungen oder Erwartungen, die im Hinblick auf die Verwendung der gelieferten Spendersamenproben offen oder stillschweigend von Ihnen gehegt werden.
(6) Cryostore weist ausdrücklich drauf hin, dass trotz der Einhaltung aller Qualitätsanforderungen weder garantiert werden kann, dass die Verwendung der gekauften Spendersamenproben zu einer gesunden und lebensfähigen Schwangerschaft führt, noch dass das aus einer solchen Spendersamenbehandlung entstandene Kind besondere Eigenschaften besitzt.
(7) Cryostore weist weiter darauf hin, dass trotz der Untersuchung des Spenders auf numerische und strukturelle Chromosomenaberrationen und CFTR- Mutationen das Risiko für diese genetischen Erkrankungen und ganz allgemein für erbliche Erkrankungen, Störungen und Fehlbildungen nicht ausgeschlossen werden kann. Cryostore lehnt jede Haftung und Garantie in dieser Hinsicht ab.
(8) Cryostore lehnt ausdrücklich jegliche Haftung und Verantwortung für die Ergebnisse der Kinderwunschbehandlung ab. Dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich für eine Mehrlingsschwangerschaft, ungewollte Schwangerschaft, Abort, extrauterine Schwangerschaft, Totgeburt, genetische Erkrankungen oder Fehlbildungen des Fötus bzw. Kindes.
(9) Cryostore haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden und Kosten. Das betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich Kosten für Medikamente/Hormone, Transport und Reisekosten, Unterkunft, entgangenen Gewinn, Umsatz- oder Erwerbsverluste, Zeit- und Kundenverlust und andere indirekte Verluste oder Kosten.
(10) Die Feststellung und Verantwortung für Ihre medizinische und psychische Eignung zur Kinderwunschbehandlung, Ihre Aufklärung, insbesondere gemäß dem SaRegG, obliegt ausschließlich Ihrer behandelnden EMV.
(11) Kommt es im Anschluss an Ihre Bestellung bzw. nach Erwerb oder im Rahmen der Reservierung zu relevanten unerwünschten Ereignissen, die die Qualität des Spenders oder des Spendersamens betreffen, wird aufgrund dessen der Spender bzw. werden die Spendersamenproben von Cryostore gesperrt oder in Quarantäne gesetzt und wird nach ärztlicher Beratung und Beurteilung entsprechender Beschluß getroffen, so wird Cryostore Sie darüber informieren (siehe auch § 8 Punkt 7).
(12) Cryostore wird ebenso versuchen, die betreffenden EMVs über die Sperre bzw. Quarantäne von Spendern bzw. Spendersamenproben unverzüglich zu informieren, soweit das aus medizinischer Sicht als notwendig erkannt wird. Gesperrte Spendersamenproben werden, wenn möglich, in Absprache mit Ihnen oder mit Ihrem behandelnden Arzt von Cryostore kostenfrei ersetzt. Soweit ein Ersatz nicht oder nicht rechtzeitig vor der Behandlung möglich ist, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(13) Sie erklären sich damit einverstanden, dass Cryostore Spendersamen von einem gesperrten Spender nicht versendet, auch nicht wenn die Proben bereits von Ihnen erworben wurden.
(14) Cryostore haftet im Übrigen nur für Schäden aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalspflicht, und zwar beschränkt auf Schäden, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind, es sei denn, dass ein Fall zwingender Haftung gemäß nachfolgendem Absatz gegeben ist.
(15) Sämtliche genannten Beschränkungen Ihrer Rechte gelten nicht für Ansprüche auf Schadensersatz für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Cryostore die Pflichtverletzung zu
vertreten hat. Eine Pflichtverletzung der Cryostore steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht im Hinblick auf die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
 
§10 Datenschutz
(1) Ihre Angaben, die Sie freiwillig im „Erhebungsbogen“ eingetragen und an uns gesendet haben, werden von Cryostore gespeichert. Sie dienen dazu, die Bestellung und den Erwerb von Spendersamen zu ermöglichen. Daten, die den von Ihnen gewünschten Spender charakterisieren und Ihre persönlichen Angaben werden zum Zwecke einer Auswahl ("matching") des geeigneten Spenders und aus medizinischen Gründen von Ärzten der Praxis Novum eingesehen.
(2) Ihre personenbezogenen Daten, die Daten der von Ihnen bezogenen Spendersamenproben und die Daten des betreffenden Spenders werden gemäß gesetzlicher Vorschriften für 30 Jahre zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit aufbewahrt.
(3) Nach der Geburt eines oder mehrerer Kinder, das bzw. die unter Verwendung des Spendersamens gezeugt wurden, werden Ihre personenbezogenen Daten, die des/der Kindes/r und die dazugehörige Spender ID von Ihrem behandelnden Arzt an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, wo sie für die Dauer von 110 Jahre gespeichert bleiben. Auf Anforderung von BfArM ist Cryostore gesetzlich verpflichtet, die personenbezogenen Daten des betreffenden Spenders an das Spenderzentralregister, das von BfArM geführt wird, zu melden.„Zweck des Samenspenderregisters ist es, für Personen, die durch heterologe Verwendung von Samen bei einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden sind, die Verwirklichung des Rechts auf Kenntnis ihrer Abstammung sicherzustellen. Gleichzeitig werden mit diesem Gesetz die organisatorischen einschließlich der verfahrensmäßigen Voraussetzungen für die Ausübung dieses Rechts geschaffen.“ (SaRegG § 1 Absatz 2)
(4) Sie verpflichten sich, alle Angaben zu den von Cryostore Ihnen gegenüber offengelegten Spendern vertraulich zu behandeln und diese Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt nicht für Ihren behandelnden Arzt, respektive EMV und soweit sie gegen gesetzliche Regelungen verstoßen würde. Cryostore behält sich vor bei Pflichtverletzungen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
(5) Sie erklären sich einverstanden, mitzuwirken bei Bekanntwerden von unerwünschten Ereignissen bzw. Nebenwirkungen der Spendersamenbehandlung. Cryostore ist daran interessiert und gesetzlich verpflichtet, in solchen Fällen alle möglicherweise relevanten Informationen zu sammeln und ggf. an die zuständigen Behörden zu melden. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen Ihre oder die Gesundheit Ihres Kindes beeinträchtigt oder gefährdet wird und diese Gefährdung im Zusammenhang oder möglichen Zusammenhang mit der Spendersamenbehandlung steht. Das beinhaltet auch den Zugang zu Ihren medizinischen Unterlagen und/oder die des Kindes. Ebenso kann es erforderlich werden, Blutproben zu diagnostischen Zwecken zu entnehmen. Sofern erforderlich, können Ihre Daten und die der/der Kindes/r an Behörden, Ihren Arzt oder unabhängige Labore weitergegeben werden.
(6) Cryostore verpflichtet sich, alle betreffenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und die Daten sicher und vor Zugriff durch unberechtigte Dritte zu bewahren.
(7) Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung auf unserer Webseite, abrufbar unter https://www.cryostore.de/datenschutz/.
 
§11 Beendigung der Tätigkeit
Sollte Cryostore ihre Tätigkeit beenden, werden alle Unterlagen an eine zugelassene (§ 20 lit. b, c AMG) Entnahmeeinrichtung (Samenbank) weitergegeben, um die gesetzlich geforderte Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
 
§12 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder sollten diese AGB Lücken aufweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und gültig.
(2) Für sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen Cryostore und Ihnen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
 
B. Verbraucherinformationen
§ 1 Identität des Anbieters
Ihr Vertragspartner ist die:
Cryostore Deutschland GmbH
Akazienallee 8-10
45127 Essen
Telefon +49 201 29429 34
Fax +49 201 29429 45
E-Mail verwaltung@cryostore.de
Handelsregister: Amtsgericht Essen Registernummer: HRB 16921
Zuständige Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 24
 
§ 2 Vertragsschluss und Eingabekorrektur
(1) Sie können Spendersamen online über unsere Website (https://www.cryostore.de), per Email (verwaltung@cryostore.de) oder per Fax (0201 29429 45) anfordern (Nachbestellung von bereits ausgewählten Spendern).
(2) Änderungen und Ergänzungen zur Bestellung oder Vereinbarungen zum Versandtermin können Sie auch telefonisch tätigen (+49 201 29429 34).
(3) Nach Auswahl Ihres Spenders werden Ihre Angaben in unsere Datenbank übernommen. Sie bekommen eine Rechnung zu Ihrer Bestellung. Die Bezahlung der Rechnung gilt als Annahme des Angebots. Damit kommt der Vertrag zustande.
(4) Sie haben die Möglichkeit, die auf der Webseite innerhalb der Formularmaske getätigten Eingaben jederzeit durch Verwendung der Rückstelltaste zu löschen und die Eingabe erneut vorzunehmen. Der Bestellvorgang kann auch durch das Schließen des Browserfensters jederzeit sofort beendet werden.
 
§3 Speicherung Vertragstext und Allgemeine Geschäftsbedingungen
(1) Nach dem Vertragsschluss wird der Vertragstext durch den Anbieter gespeichert. Die wesentlichen Inhalte des Vertragstextes sind Teil der Bestellbestätigung und der Rechnung, die Sie nach Abgabe des Angebots in Textform (z.B. E-Mail, Fax, Brief) erhalten. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstexts durch den Anbieter erfolgt nicht.
(2) Mit Versendung des Formulars bestätigen Sie, dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cryostore GmbH gelesen und akzeptiert haben. Sie haben vor Vertragsschluss die Möglichkeit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cryostore GmbH im PDF-Format anzusehen und eine Kopie der Datei für Ihre eigenen Unterlagen herunterzuladen und abzuspeichern. Die entsprechende Datei finden Sie im Bereich "Downloads".
 
§4 Vertragssprache
Ausschließliche Vertragssprache ist deutsch.
 
§5 Mängelhaftung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Sachmängelhaftung, §§ 434, 437 ff. BGB. Die Samenspenderproben haben die vereinbarte Beschaffenheit, wenn mindestens zwei Millionen bewegliche Spermien in einer Probe mit Volumen von 0,3 ml nachgewiesen werden können. Bezüglich der darüber hinaus geltenden Haftungsbeschränkungen wird ausdrücklich auf Ziffer 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.
 
§6 Ausschluss des Widerrufsrechts
Gem. § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB besteht das Widerrufsrecht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
  • Verträge zur Lieferung von Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferungentfernt wurde;
  • Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatumschnell überschritten würde.
§ 7 Hinweis auf Verhaltenskodizes
Außerhalb der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten gesetzlichen Bestimmungen unterliegt der Anbieter keinen besonderen Verhaltenskodizes.
 
§ 8 Außergerichtliche Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Anbieter ist weder verpflichtet, noch dazu bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand der AGB sowie der Verbraucherinformationen ist der 05. April 2022.

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