Samenspende und Recht

Die rechtliche Stellung eines Samenspenders ist seit dem 1. Juli 2018 weitgehend im "Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen"(kurz: Samenspenderregistergesetz, SaRegG) geregelt.

  • Als Samenspender einer Samenbank können Sie nicht als Vater eines Kindes festgestellt werden, das unter Verwendung Ihres Samens nach einer Kinderwunschbehandlung geboren wurde. Damit sind Sie von allen Ansprüchen des Kindes und der Eltern dieses Kindes freigestellt. Sie haben aber ebenfalls kein Recht auf Feststellung einer Vaterschaft und ebenso keine Ansprüche an das Kind und dessen Eltern.
  • Als Samenspender haben Sie kein Recht auf Anonymität. Ein Kind. das unter Verwendung ihres Samens gezeugt wurde, hat das Recht auf Kenntnis seiner genetischen Herkunft. Deshalb werden Ihre personenbezogenen Daten von der Samenbank an das Samenspender-Register beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, sobald ein Kind unter Verwendung ihres Samens geboren wurde. Die personenbezogenen Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen einer Samenspende werden für die Dauer von 110 Jahren gespeichert.

Ihre Entscheidung, als Spender bei uns registriert und tätig zu sein, können Sie jederzeit widerrufen. Als Spender verpflichten Sie sich, alle persönlichen Auskünfte wahrheitsgemäß zu tätigen, insbesondere auch Auskünfte über Vorerkrankungen und Erbkrankheiten. Sie verpflichten sich zudem, in keiner anderen Samenbank als Spender tätig zu sein.

Samenspende und Qualitätssicherung

Die Samenspende wird von vielen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Das wichtigste im Hinblick auf die Samenqualität ist das Gewebegesetz, das u.a. im Arzneimittelgesetz (AMG) und dem Transplantationsgesetz (TPG) seine Anwendung findet. Deshalb ist es notwendig einen Samenspender u.a. sorgfältig auszusuchen, seine medizinische Geschichte und seinen Gesundheitstatus zu dokumentieren. Jede Samenspende muss medizinisch auf Infektionskrankheiten wie z.B. HIV und Hepatitis untersucht werden. Diese Daten werden für 30 Jahre in der Samenbank aufbewahrt.

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